Regeln für LED-Beleuchtung an Fahrzeugen in Schweden

Eine häufig gestellte Frage: Ist der Umstieg auf LED-Beleuchtung legal? Die Antwort hängt von der Art der Beleuchtung und ihrer Installation ab. Hier fassen wir die wichtigsten in Schweden geltenden Regeln zusammen.

LED im Abblend- und Fernlicht

In Schweden gibt es derzeit keine spezifische Gesetzgebung, die den Umbau von Halogenscheinwerfern auf LED ausdrücklich verbietet oder erlaubt. Bei der Hauptuntersuchung ist zu prüfen, ob die Scheinwerfer die Anforderungen an Helligkeit, Lichtverteilung und Blendung erfüllen. Eine korrekt installierte LED-Lampe mit guter Lichtverteilung besteht die Hauptuntersuchung in der Regel. Wichtig: Verwenden Sie hochwertige Lampen mit der korrekten Lichtverteilung und keine billigen Lampen, die das Licht ungleichmäßig streuen und den Gegenverkehr blenden.

E-Kennzeichnung

Die E-Kennzeichnung (ECE) ist ein internationaler Zulassungsstandard für Fahrzeugbeleuchtung. Lampen und Beleuchtungseinheiten mit E-Kennzeichnung wurden nach spezifischen Vorschriften geprüft und zugelassen.

  • ECE R112: Abblendlicht und Fernlicht
  • ECE R149: Adaptive Beleuchtung
  • ECE R10: EMV (elektromagnetische Interferenz)
  • ECE R65: Warnleuchte

Alle Zusatzscheinwerfer Und Arbeitsleuchte Die von uns verkauften Produkte sind E-geprüft und für die Verwendung in Europa zugelassen.

Regeln für Zusatzscheinwerfer

Zusammenfassung

Nummer: Maximal 7 Zusatzscheinwerfer für die Straßenbeleuchtung (einschließlich der Originalscheinwerfer). Das bedeutet, dass Sie je nach Fahrzeugausstattung normalerweise 2 bis 4 zusätzliche Zusatzscheinwerfer anbringen können.
Typ: Zusatzscheinwerfer gelten als Fernlicht und dürfen nur unter den gleichen Bedingungen verwendet werden.
Montage: Muss fest montiert, ausgerichtet und E-geprüft sein.
Zündung: Das Fernlicht muss sich separat oder zusammen mit dem Fernlicht ein- und ausschalten lassen. Es darf sich nicht zusammen mit dem Abblendlicht einschalten lassen.
Höhe: Die Unterkante muss mindestens 350 mm und die Oberkante maximal 1.500 mm vom Boden entfernt sein (bei Personenkraftwagen).

LED-Rampen und Inspektion

LED-Rampen E-geprüfte und vorschriftsmäßig installierte Rampen werden bei der Inspektion abgenommen. Sie zählen unabhängig von ihrer Größe als eine Beleuchtungseinheit. Nicht E-geprüfte Rampen (häufig bei billigen Importprodukten) können zurückgewiesen werden.

Arbeitsbeleuchtung

Arbeitsleuchte Diese Leuchten sind für Arbeiten außerhalb öffentlicher Straßen vorgesehen und benötigen für diesen Zweck keine E-Kennzeichnung. Sie dürfen jedoch nicht als zusätzliche Beleuchtung im Straßenverkehr verwendet werden. Sind sie von der Fahrzeugfront aus sichtbar, müssen sie im Straßenverkehr abgedeckt oder alternativ mit einer E-Kennzeichnung versehen werden.

Warnleuchte

Warnleuchten (Blitzlichter) benötigen die ECE-R65-Zulassung und eine Sondergenehmigung für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr. Wir verkaufen R65-zugelassene Warnleuchten in unserem Sortiment. Zubehörsortiment.

Zusammenfassung: Ist es legal?

Typ E-Kennzeichnung erforderlich? Rechtlich unterwegs?
LED-Abblendlicht (Umrüstung) Empfohlen Ja, wenn das Lichtbild die Anforderungen erfüllt.
LED-Fernlicht Empfohlen Ja
LED-Zusatzscheinwerfer Ja (ECE R112) Ja
LED-Rampen Ja (ECE R112) Ja
Arbeitsbeleuchtung Nein (für die Arbeit) Nein (für den Straßenverkehr abgedeckt)
Warnleuchte Ja (ECE R65) Mit Genehmigung

Notiz: Die Regeln können sich ändern. Bitte informieren Sie sich immer über die aktuellen Regeln unter [Link einfügen]. Schwedische Transportbehörde.

Alle E-geprüften Zusatzscheinwerfer anzeigen →