Beleuchtungsvorschriften in Europa: Land für Land

Planen Sie eine Europareise mit Zusatzscheinwerfern, LED-Rampen oder verbesserter Beleuchtung? Dann sollten Sie wissen, dass die Regeln von Land zu Land unterschiedlich sind. Hier fassen wir zusammen, was in den skandinavischen Ländern, die am häufigsten von skandinavischen Autofahrern besucht werden, gilt.

Gemeinsame EU-Regeln (UNECE R48 und R149)

Grundlage der Beleuchtungsvorschriften in Europa sind die UN-Richtlinien der UNECE. Das Wichtigste dazu:

  • UNECE R48: Regelt die Installation von Fahrzeugbeleuchtung. Gilt für alle EU- und EWR-Länder.
  • UNECE R112/R149: Typgenehmigung für Scheinwerfer und Zusatzscheinwerfer. R149 ersetzt schrittweise R112 und erhöht die maximale Referenznummer von 75 auf 100.
  • E-Kennzeichnung: Alle Lampen und Beleuchtungseinheiten müssen über ein E-Prüfzeichen (ECE-geprüft) verfügen, um in der EU zugelassen zu sein. Das E-Prüfzeichen befindet sich auf der Lampe und besteht aus dem Buchstaben „e“ gefolgt von einer Länderkennung.
  • Referenznummer: Jede E-geprüfte Zusatzleuchte hat eine Referenznummer, die ihre Helligkeit angibt. Die Gesamtreferenznummer aller Haupt- und Zusatzscheinwerfer am Fahrzeug darf 100 (vorher 75) nicht überschreiten.

Was sind Referenznummern?

Die Referenznummer ist in der Nähe des E-Zeichens auf der Lampe aufgedruckt und sieht möglicherweise so aus:37.5" oder "50". Addieren Sie die Referenznummern der originalen Fernlichter und aller nachträglich eingebauten Zusatzscheinwerfer. Die Summe darf 100 nicht überschreiten. In Schweden wird dies selten kontrolliert, in einigen EU-Ländern (Norwegen, Finnland, Deutschland) hingegen schon.

Die nordischen Länder: Land für Land

Schweden

  • Maximal 7 Leuchteneinheiten nach vorne insgesamt (einschließlich der Originalleuchten)
  • Eine E-Kennzeichnung ist nicht formell vorgeschrieben, die Lampe muss jedoch den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
  • Die Zusatzscheinwerfer sollten an das Hauptlicht angeschlossen und mit diesem automatisch ausgeschaltet werden.
  • Standlichter in Zusatzscheinwerfern: zulässig, weiß oder gelb nach vorn
  • Die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern während der Fahrt auf öffentlichen Straßen ist untersagt.

Norwegen

  • Strengere Anwendung der Referenznummern (max. 100)
  • E-Kennzeichnung erforderlich
  • Zusätzliche Leuchten müssen paarweise und symmetrisch montiert werden.
  • Die Polizei führt aktive Kontrollen durch, insbesondere während der dunklen Jahreszeit.
  • Arbeitsscheinwerfer: für den Straßenverkehr abgedeckt oder entfernt

Finnland

  • Maximal 2 zusätzliche Fahrscheinwerfer (zusätzlich zu den Originalscheinwerfern)
  • E-Kennzeichnung erforderlich
  • Symmetrische Montage erforderlich
  • Die Referenzwerte werden bei der Inspektion überprüft.

Dänemark

  • Orientiert sich eng an den EU-Vorschriften
  • E-Kennzeichnung erforderlich
  • Referenznummer max. 100
  • Für das Bestehen der Prüfung wird eine fachgerechte Installation empfohlen.

Mitteleuropa

Deutschland

  • Strenge Anwendung. Elektronische Kennzeichnung obligatorisch.
  • Referenznummer max. 100. TÜV-Prüfungen während der Inspektion.
  • Zusatzscheinwerfer müssen symmetrisch montiert werden.
  • Über Scheinwerferhöhe montierte Lampen können bei der Überprüfung Probleme verursachen.
  • Nicht zugelassene LED-Rampen und Arbeitsleuchten führen zu Bußgeldern und Nachkontrollen.

Frankreich

  • E-Kennzeichnung erforderlich
  • Maximal 2 zusätzliche Leuchten zusätzlich zur Originalbeleuchtung (strengere Vorschriften als in Schweden)
  • Referenznummer max. 100
  • Orange/gelbe Positionslichter könnten erforderlich sein.
  • Selektive gelbe Nebelscheinwerfer sind zwar Tradition, aber keine gesetzliche Vorschrift mehr.

Niederlande

  • Entspricht den EU-Vorschriften. E-Kennzeichnung erforderlich.
  • Maximal 2 zusätzliche Leuchten
  • Referenznummer max. 100

Polen

  • Entspricht den EU-Vorschriften. E-Kennzeichnung erforderlich.
  • Abblendlicht/Tagfahrlicht rund um die Uhr vorgeschrieben
  • Zusätzliche Beleuchtung ist zulässig, wird aber bei der Inspektion überprüft.

Südeuropa

Spanien

  • E-Kennzeichnung obligatorisch
  • Zusatzscheinwerfer werden selten verwendet, sind aber gemäß EU-Vorschriften zulässig.
  • Abblendlicht/Tagfahrlicht rund um die Uhr vorgeschrieben (seit 2022)

Italien

  • E-Kennzeichnung erforderlich
  • Abblendlicht außerhalb bebauter Gebiete vorgeschrieben
  • Zusätzliche Beleuchtung ist zulässig, aber unüblich. Bitte bei der Inspektion prüfen.

Referenznummern: Praktische Tabelle

Land Maximale Referenznummer E-Kennzeichnung Maximale Anzahl an Extras Kontrolle
Schweden 100 Empfohlen Keine feste Begrenzung (maximal 7 insgesamt) Inspektion
Norwegen 100 Erforderlich Paarig/symmetrisch Polizei + Inspektion
Finnland 100 Erforderlich 2 Extras Inspektion
Dänemark 100 Erforderlich Laut EU Inspektion
Deutschland 100 Erforderlich Symmetrisch TÜV-Prüfung
Frankreich 100 Erforderlich 2 Extras Technische Kontrolle
Niederlande 100 Erforderlich 2 Extras APK-Inspektion
Polen 100 Erforderlich Laut EU Inspektion
Spanien 100 Erforderlich Laut EU ITV-Inspektion
Italien 100 Erforderlich Laut EU Revision

Tipps für Reisende mit zusätzlichem Licht in Europa

  1. Überprüfen Sie die Referenznummer. Vor Reiseantritt. Addieren Sie die Referenznummern aller Lampen. Maximal 100.
  2. Stellen Sie sicher, dass alle Lampen das E-Prüfzeichen tragen. Nicht zugelassene Lampen ziehen in den meisten EU-Ländern Bußgelder nach sich.
  3. Arbeitsscheinwerfer abdecken das kein E-Prüfzeichen besitzt. In Norwegen und Deutschland sind die Kontrollen strenger.
  4. Behalten Sie die Farbe des Positionslichts im Auge. Weiß und Gelb sind grundsätzlich in allen EU-Ländern zulässig.
  5. Beleuchtung anpassen Wenn Sie in einem Land mit Linksverkehr (z. B. Großbritannien) fahren, dürfen die Scheinwerfer den Gegenverkehr auf der falschen Fahrspur nicht blenden.

Notiz

Regeln können sich ändern und je nach Land und Behörde unterschiedlich ausgelegt werden. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick auf Grundlage der Informationen von 2026. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt stets bei der zuständigen Verkehrsbehörde Ihres Landes über die aktuell geltenden Bestimmungen.

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