Positionslichter an Zusatzscheinwerfern: Regeln, Farben und Anschluss

Seitenmarkierungsleuchten haben sich von einem Designelement zu einem zentralen Funktionsmerkmal entwickelt. Sie erhöhen die Sichtbarkeit Ihres Fahrzeugs, verleihen ihm eine individuelle Note und können als Tagfahrlicht dienen. Doch welche Vorschriften gelten, welche Farben sind zulässig und wie werden sie angeschlossen? Hier erklären wir Ihnen alles.

Was sind Positionslichter?

Positionsleuchten (auch Parkleuchten oder Begrenzungsleuchten genannt) sind schwache Leuchten, die anderen Verkehrsteilnehmern die Position und Breite des Fahrzeugs anzeigen. Bei Zusatzscheinwerfern ist die Positionsleuchte üblicherweise als Lichtring, Lichtstreifen oder LED-Streifen um oder innerhalb der Lampe angebracht. Sie dient nicht der Ausleuchtung der Fahrbahn, sondern der besseren Sichtbarkeit des Fahrzeugs.

Welche Farben sind erlaubt?

Die Vorschriften für die Farbe der Positionslichter sind in der EU eindeutig (UNECE R48):

Position Zulässige Farbe
Nach vorne Weiß
Rückwärts ROT
Seite Gelb (orange/bernsteinfarben)

Das bedeutet, dass die Positionslichter in Zusatzscheinwerfer Die an der Vorderseite angebrachten Teile müssen weiß sein. Gelb (bernsteinfarben) ist in den meisten Ländern ebenfalls zulässig, kann aber in einigen EU-Ländern bei der Inspektion beanstandet werden. Blau, Rot, Grün oder andere Farben sind an der Vorderseite nicht erlaubt.

Zweifarbige Positionsleuchten

Viele moderne Zusatzscheinwerfer bieten Positionsleuchten mit verschiedenen Farben, häufig Weiß und Gelb. So können Sie die gewünschte Optik wählen und gleichzeitig die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Einige Modelle verfügen zudem über eine Blinkerfunktion in der Positionsleuchte, die die Positionsleuchte auf der Seite, auf der der Blinker betätigt wird, automatisch abdunkelt.

Regeln pro Land

Schweden

Standlichter an Zusatzscheinwerfern sind zulässig und üblich. Weißes oder gelbes Licht nach vorn. Die Standlichter dürfen gleichzeitig mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht eingeschaltet sein. Sie zählen nicht zur maximalen Anzahl der Leuchten (7), da sie nicht zur Ausleuchtung der Fahrbahn dienen.

Norwegen

Es gelten im Prinzip dieselben Regeln wie in Schweden, allerdings kann die Polizei die Helligkeit der Positionslichter kontrollieren. Zu helle Positionslichter können als zusätzliches Tagfahrlicht interpretiert und nicht beanstandet werden. Weißes Licht voraus ist am sichersten.

Finnland

Positionsleuchten zulässig, weißes Licht nach vorn. Wurde bei der Inspektion geprüft. Die Lichtstärke darf die in ECE R7 (Positionsleuchten) festgelegten Werte nicht überschreiten.

Dänemark

Entspricht den EU-Vorschriften. Weißes vorderes Positionslicht zulässig. Keine bekannten Abweichungen.

Deutschland

Streng. Die vorderen Positionsleuchten müssen weiß sein. Gelbe Positionsleuchten können beim TÜV zu einer Verwarnung führen. Die Leuchtstärke wird geprüft. Zusätzliche Leuchten mit extrem hellen Positionsleuchten können abgelehnt werden, wenn sie als blendend empfunden werden.

Frankreich

Weiße Positionsleuchten sind zulässig. In Frankreich gab es zwar traditionell gelbe Nebelscheinwerfer, die Vorschrift wurde jedoch abgeschafft. Weiß ist Standard und am sichersten.

Einschalten der Parkleuchten

Es gibt zwei gängige Methoden, um Parkleuchten mit Zusatzscheinwerfern zu verbinden:

1. Über das Parklichtsignal des Fahrzeugs

Das Standlicht der Zusatzscheinwerfer wird zusammen mit dem Standlicht des Fahrzeugs ein- und ausgeschaltet. Vorteil: automatisch, kein separater Schalter erforderlich. Nachteil: Man muss das Signal für das Standlicht in der Fahrzeugelektrik finden oder einen … verwenden. XBB-Dongle das das Signal drahtlos empfangen kann.

2. Über einen separaten Schalter

Die Parkleuchten werden an einen separaten Schalter im Fahrgastraum angeschlossen. Vorteil: volle Kontrolle. Nachteil: manuelle Bedienung, Risiko, das Ausschalten zu vergessen.

3. Über XBB PowerUnit

Wenn Sie ein XBB Dongle und PowerUnit Sie können Ausgang 2 (5 A/60 W) dem Positionslichtsignal zuweisen. Das Positionslicht schaltet sich dann automatisch zusammen mit dem fahrzeuginternen Positionslicht ein. Die einfachste Lösung für moderne Fahrzeuge mit CAN-Bus.

Positionsleuchten und Tagfahrleuchten (DRL)

Positionsleuchten und Tagfahrleuchten (Daytime Running Lights/DRL) sind nicht dasselbe, können aber manchmal kombiniert werden:

Eigentum Positionsleuchte Tagfahrlicht (DRL)
Zweck Fahrzeugposition im Dunkeln anzeigen Tageslichtsichtbarkeit
Intensität Schwach (max. ~60 Candela) Stärker (400 bis 1200 Candela)
Verordnung ECE R7 ECE R87
Obligatorisch Ja (alle Autos) Ja (Neuwagen ab 2011)
Malen Weiß voraus Weiß

Die Positionslichter in Zusatzscheinwerfern sind normalerweise zu schwach, um als zugelassene Tagfahrlichter zu fungieren. Einige Premiummodelle verfügen jedoch über ECE R87-geprüfte Tagfahrlichtfunktionen, die in die Positionslichter integriert sind.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich vorne orangefarbene Parkleuchten haben?

In Schweden: Ja, Gelb/Orange ist erlaubt. In Deutschland: Kann eine Warnung aussprechen. Weiß ist die sicherste Wahl, wenn Sie in Europa unterwegs sind.

Zählt das Parklicht zur maximalen Anzahl der Lichter?

Nein. Seitenlichter zählen nicht zu der Begrenzung auf 7 Leuchten nach vorne. Sie dienen nicht der Ausleuchtung der Fahrbahn.

Kann die Polizei ein Bußgeld für Parklichter verhängen?

Nicht, wenn die Installation fachgerecht erfolgt und die Farbe genehmigt ist. Allerdings können extrem helle Positionsleuchten, die blenden, als falsche Beleuchtung interpretiert werden.

Muss das Positionslicht separat mit dem E-Prüfzeichen versehen werden?

Ist die Leuchte Teil einer E-geprüften Zusatzleuchte, gilt die Zulassung der Zusatzleuchte. Separate Positionsleuchten müssen der ECE-R7-Norm entsprechen.

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